Knapp zwei Jahre nach Ende des sogenannten NSU-Prozesses hat das OLG München am 21. April 2020 eine 3025 Seiten lange Urteilsbegründung vorgelegt – diese jedoch
Knapp zwei Jahre nach Ende des sogenannten NSU-Prozesses hat das OLG München am 21. April 2020 eine 3025 Seiten lange Urteilsbegründung vorgelegt – diese jedoch